AGB
Wichtige Informationen
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Frühestens mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung und spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Kaufvertrag gilt als Zustande gekommen, wenn der Käufer die Auftragsbestätigung unterzeichnet.
2.2 Der Inhalt des Vertrages richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen außerhalb der schriftlichen Auftragsbestätigung sind zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich niederzulegen.
2.3 Wenn der Käufer nach Abschluß des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 20 % des Bestellpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
2.2 Der Inhalt des Vertrages richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen außerhalb der schriftlichen Auftragsbestätigung sind zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich niederzulegen.
2.3 Wenn der Käufer nach Abschluß des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 20 % des Bestellpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
3. ÄNDERUNGSVORBEHALTE
3.1 Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3.2 Ist – z.B. Aufgrund baulicher Gegebenheiten – die Einhaltung exakter Masse erforderlich, ist dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zu vermerken.
3.2 Ist – z.B. Aufgrund baulicher Gegebenheiten – die Einhaltung exakter Masse erforderlich, ist dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zu vermerken.
4. LIEFERUNG
Der Käufer haftet in jedem Fall dafür, dass der Transport bis in die Wohnung bzw. Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransports möglich ist; gleiches gilt für die Anliefermöglichkeiten durch Eingänge und Treppenhäuser.
5. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
5.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Im übrigen kommt der Verkäufer erst dann in Verzug, wenn der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
5.5 Hängt die Herstellung der gekauften Ware von einer Mitwirkung des Käufers ab, insbesondere von der Bekanntgabe von Maßen, der Übergabe von Mustern oder Plänen, so beginnt die genannte Lieferfrist erst zu laufen, wenn diese Handlung erfolgt ist.
5.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Im übrigen kommt der Verkäufer erst dann in Verzug, wenn der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
5.5 Hängt die Herstellung der gekauften Ware von einer Mitwirkung des Käufers ab, insbesondere von der Bekanntgabe von Maßen, der Übergabe von Mustern oder Plänen, so beginnt die genannte Lieferfrist erst zu laufen, wenn diese Handlung erfolgt ist.
6. MONTAGE
6.1 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Ausführung von Arbeiten, welche den Umfang der vereinbarten Anlieferung und Montage der gekauften Ware übersteigen. Werden dennoch zusätzliche Arbeiten vereinbart, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, so sind diese zusätzlich zu vergüten. Sie sind spätestens bei Abnahme zur Zahlung fällig.
6.2 Die Haftung des Verkäufers für Schäden im Zusammenhang mit Lieferung und Montage ist ausgeschlossen, soweit die Beschädigung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Verkäufer jedoch auch für leichte Fahrlässigkeit.
6.3 Der Verkäufer ist für etwaige Beschädigungen haftpflichtversichert. Er wird dem Verkäufer auf Wunsch seine Haftpflichtversicherung benennen, bei der der Käufer seinen Schaden zur Prüfung und evtl. Regulierung anzumelden hat. Eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen die Kaufpreisforderung des Verkäufers ist unzulässig, es sei denn, die Forderung des Verkäufers ist unbestritten oder rechtskräftig.
6.2 Die Haftung des Verkäufers für Schäden im Zusammenhang mit Lieferung und Montage ist ausgeschlossen, soweit die Beschädigung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Verkäufer jedoch auch für leichte Fahrlässigkeit.
6.3 Der Verkäufer ist für etwaige Beschädigungen haftpflichtversichert. Er wird dem Verkäufer auf Wunsch seine Haftpflichtversicherung benennen, bei der der Käufer seinen Schaden zur Prüfung und evtl. Regulierung anzumelden hat. Eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen die Kaufpreisforderung des Verkäufers ist unzulässig, es sei denn, die Forderung des Verkäufers ist unbestritten oder rechtskräftig.
7. PREISE
7.1 Alle in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich exklusive Montage. Falls die Montage im Preis enthalten ist, so vermerkt der Verkäufer dies auf der Auftragsbestätigung.
7.2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
8.2 Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer sondern für Dritte bestimmt sind. Er hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
8.3 Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware pfleglich zu behandeln.
8.2 Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer sondern für Dritte bestimmt sind. Er hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
8.3 Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware pfleglich zu behandeln.
9. ZAHLUNG
9.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
9.2 Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
9.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
9.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden dem Verkäufer andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
9.2 Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
9.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
9.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden dem Verkäufer andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe der Ware gerügt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
10.2 Die Mängelrüge ist in jedem Fall schriftlich zu erheben.
10.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
10.2 Die Mängelrüge ist in jedem Fall schriftlich zu erheben.
10.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
11. DATENSCHUTZ
Die Kundendaten werden in der EDV des Verkäufers ausschließlich zur internen Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.